Fördermöglichkeiten für Lehrbetriebe

Quelle: www.lehre-foerdern.at     Download: Bildungsscheck 2024  |  Lehrstellenförderung
 

01. BASISFÖRDERUNG

Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:
  • im 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
  • im 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
  • im 3. und 4. Lehrjahr jeweils 1 kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen (bzw. ein halbes kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen bei halben Lehrjahren)

02. LEHRE FÜR ERWACHSENENLEHRE
Zielgruppe dieser Förderart sind Erwachsene (Personen über 18), die ein Lehrverhältnis eingehen, sofern sie nicht bereits eine Lehre in einem verwandten Lehrberuf absolviert, eine berufsbildende mittlere Schule im Fachbereich des Lehrberufes oder eine berufsbildende höhere Schule erfolgreich absolviert haben (bei Nicht-Inanspruchnahme einer AMS-Förderung). Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung. Förderhöhe: siehe Punkt 1 Basisförderung. Der Lehrling muss auf Basis des Entgelts für Hilfskräfte entlohnt werden. 


03. ZWISCHEN- UND ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNGSMASSNAHMEN
Gefördert werden: 

  • Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes sowie
  • Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 % der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,− pro Lehrling über die gesamte Lehrzeitdauer. Maximal € 20.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
  • Lehre mit Matura ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit. Abtgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens im Ausmaß der Kurszeiten. 
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis 75 % der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 500,− pro Lehrling. Maximal € 5.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb. 

Bei Beantragung durch den Lehrling werden 100 % der Kurskosten gefördert (siehe Fördermöglichkeiten Lehrling). 


04. WEITERBILDUNG DER AUSBILDER/-INNEN
Die Förderhöhe beträgt 75 % der Kurskosten, maximal aber € 2.000,− pro Ausbilder/-in und Kalenderjahr (Voraussetzung = Ausbilderqualifikation). 
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilder/-innenqualifikation (z.B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik / Psychologie, Suchtprävention, etc.). Nicht gefördert werden fachliche Weiterbildungen.


05. AUSGEZEICHNETE UND GUTE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNGEN
Förderbar sind Lehrberechtigte, deren Lehrabsolvent/-innen LAP-Ergebnisse mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bei erstmaligem Antritt zu einer Lehrabschlussprüfung im betreffenden Lehrverhältnis erreichen. Die Förderhöhe beträgt € 200,− für LAP mit gutem Erfolg und € 250,− für LAP mit Auszeichnung.


06. MASSNAHMEN FÜR LEHRLINGE MIT LERNSCHWIERIGKEITEN

Gefördert werden Kosten bei: 

  • zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschul-klasse, Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts sowie allfällige Internatskosten. 
  • Zusätzlichem Besuch von Berufsschulstufen bei Lehrzeitanrechnung, verkürzter Lehrzeit oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel. 
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung sowie
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)

im Ausmaß von 100 % der Kurskosten (exkl. Ust) maximal € 3.000,− pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode. 


07. PRÄMIE FÜR AUSBILDUNG VON LEHRLINGEN AUS ÜBERBETRIEBLICHEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN
Übernimmt ein Unternehmen einen Lehrling im selben oder verwandten Lehrberuf, welcher die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnen hat, in ein betriebliches Lehrverhältnis, kann (nach einem Jahr Beschäftigung) eine einmalige Prämie von € 1.000,− beantragt werden.

08. AUSBILDUNGSPRAKTIKUM (KOMNBINIERBAR MIT EINEM SPRACHKURS) 
Ersetzt wird das Bruttolehrlingseinkommen für jenen Zeitraum, in dem der Lehrling einen Sprachkurs und/oder ein berufsbezogenes Auslandspraktikum absolviert (und daher nicht im Betrieb anwesend ist). Wird der Sprachkurs oder das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt. Notwendige Aufenthalts- und Reisekosten in Bezug auf einen Sprachkurs können auch eingereicht werden. Zusätzlich zum geförderten Sprachkurs und/oder Praktikum erhält der Lehrling eine Prämie von € 15,- pro Tag.


09. KOSTENERSTATTUNG FÜR INTERNATS- BZW. UNTERBRINGUNGSKOSTEN (§ 9 Abs. 5 BAG)

Die entstehenden Kosten eines Lehrlingshauses bzw. Internats sind seit 1. Jänner 2018 während des Berufsschulbesuchs der Lehrlinge durch den Lehrberechtigten zu tragen. Die entsprechenden Kosten werden zur Gänze gefördert (Direktverrechnung oder individueller Antrag). 


10. LEHRLINGSCOACHING
Professionelle Unterstützung in Ihrer Lehrlingsarbeit erhalten Sie kostenfrei durch „LEHRE STATT LEERE“. Vertrauliche Begleitung und Beratung bei Herausforderungen und Optimierungspotentialen rund um die Lehrausbildung. Weitere Infos und Anmeldung unter: www.lehre-statt-leere.at
Detailierte Informationen über Inhalt und zeitliche Befristungen unter  www.lehre-foerdern.at

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